Entry into force of the threshold for e-services

Die 10.000 €-Schwelle für E-Services ist am 01.01.2019 in Kraft getreten.

Grundsätzlich befindet sich der Ort der Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronisch erbrachten Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige im Mitgliedstaat des Kunden. Ab dem 01.01.2019 kann sich der Lieferort jedoch im Mitgliedstaat des Lieferanten befinden, in dem insbesondere diese Lieferungen im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr 10.000 € (ohne Mehrwertsteuer) nicht überschreiten. Wird dieser neue Schwellenwert nicht überschritten, darf der mini One Stop Shop (MOSS) nicht verwendet werden.

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Ionut Zeche

  • Geschäftsführender Partner
  • Bukarest

Ionut ist der geschäftsführende Partner und der Gründer der Tax Representation. Er ist ein Fulbright-Stipendiat mit einem Bachelor in Finanzen, einem JD und einem MS in International Tax an der Bentley University. Ionut verfügt über 20 Jahre Erfahrung in rumänischen und internationalen Steuerangelegenheiten mit Fokus auf ausländische Investitionen in Rumänien, Steuerkontroverse und Rechtsstreitigkeiten, M & A und internationale Steuergestaltung.