Europäischer Gerichtshof - Erstattung der ausländischen Mehrwertsteuer

Ein deutsches Unternehmen hat über das elektronische Portal der deutschen Mehrwertsteuerbehörden einen Antrag auf Erstattung der französischen Mehrwertsteuer gestellt. Die französischen Behörden haben daraufhin ein Ersuchen um zusätzliche Informationen übermittelt, auf das das Unternehmen gesetzlich verpflichtet war, innerhalb der Frist von einem Monat zu antworten. Da keine Antwort eingegangen war, lehnten die Steuerbehörden den Erstattungsantrag des Unternehmens ab.

Die Frage ist, ob der Rechtszeitraum von einem Monat eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist oder nicht, deren Nichteinhaltung zum Verlust des Rechts auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer führt. Für den Gerichtshof ist dies keine Frist für die Zwangsvollstreckung. Das Unternehmen hat weiterhin die Möglichkeit, seinen Erstattungsanspruch zu regeln, indem es direkt vor dem nationalen Gericht zusätzliche Informationen vorlegt, um das Bestehen seines Rechts auf Erstattung der Mehrwertsteuer nachzuweisen (02/05/2019, C/133-18, Sea Chefs Cruise Services GmbH).

Wir ermutigen europäische Unternehmen, die auf dieser Grundlage (in Frankreich oder anderswo in Europa) mit der Ablehnung ihres Antrags auf Erstattung der ausländischen Mehrwertsteuer konfrontiert wurden, einen Rechtsbehelf einzulegen, um die Entscheidung über die Ablehnung einer Erstattung anzufechten.

Ihr Steuervertreter

Profil anzeigenArtikel lesen

Raluca Tutu

  • Koordinator der Practice
  • BUCUREȘTI

Raluca ist eine zertifizierte Steuerberaterin und konzentriert sich auf Mehrwertsteuer, indirekte und internationale Steuerberatung, die als Hauptsteuerberaterin bei verschiedenen Steuermandaten für die Kunden des Unternehmens tätig ist.

Sie hat einen Bachelor in Finanz- und Kapitalmärkten an der Wirtschaftsakademie Bukarest und einen LLM in internationaler Steuer vom Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Raluca veröffentlicht und trägt regelmäßig mit steuerlichen Artikeln und Expertenmeinungen zu verschiedenen Medienkanälen bei. Raluca ist Autorin des Buches "Mehrwertsteuer, von der Theorie zur Praxis", veröffentlicht im Dezember 2012 und sie ist das exklusive Mitglied für Rumänien des Europäischen Mehrwertsteuer-Clubs.