Online-Marktplätze werden umsatzsteuerpflichtig

Online-Marktplätze in der EU (wie Amazon, Ebay usw.) werden für die Erhebung und Erhebung der Mehrwertsteuer für ihre Nicht-EU-Verkäufer zuständig sein, um 5 Mrd. EUR an Mehrwertsteuerbetrug zurückzufordern. Die Europäische Kommission (EK) und die Finanzminister des ECOFIN-Rates haben im März eine Entscheidung getroffen und in den letzten Monaten die Durchführungsbestimmungen diskutiert. Sie wird nun dem Europäischen Parlament zur Umsetzung am 1. Januar 2021 vorgelegt.

Marktplätze werden für die Erhebung der Mehrwertsteuer von Verkäufern aus Drittländern verantwortlich:

  • Für Waren bis zu einem Wert von 150 EUR (Wert), die auf ihren Plattformen verkauft werden; und
  • Alle Waren, die auf ihrer Plattform verkauft werden, auf der der Verkäufer Fulfillment-Center nutzt.

Nicht-EU-Verkäufer sind für die Einfuhr und Einfuhr der Mehrwertsteuer verantwortlich, um dies zu erleichtern, und dann führen sie einen Verkauf ohne Steuern auf dem Marktplatz durch, an dem die Waren eine EU-Grenze überschreiten. Der Marktplatz würde dann einen mehrwertsteuerpflichtigen Inlandsverkauf an den Kunden durchführen. Nicht-EU-Verkäufer können die One-Stop-Shop (OSS)-Mehrwertsteuererklärung nutzen, um die Einfuhrumsatzsteuer zu erhalten.

One-Stop-Shop für einzelne EU-Mehrwertsteuererklärungen

Die einheitliche EU-Mehrwertsteuererklärung aus einer Hand (One-Stop-Shop, OSS) wird es Verkäufern in der EU und außerhalb der EU ermöglichen, alle ihre Verkäufe über eine einzige Meldung an ihre nationalen Steuerbehörden zu melden. Damit entfällt die Verpflichtung zur mehrfachen EU-Mehrwertsteuererklärung für E-Commerce-Verkäufer und damit die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Fernabsatzschwellen. Mit anderen Worten, die Mehrwertsteuermeldung und -ablage wird gestrafft. Unser MwSt-Expertenteam wird weiterhin die MwSt-Erklärungen für US-amerikanische und kanadische Unternehmen verwalten, die in der EU, Australien, Neuseeland und Japan tätig sind.

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Raluca Tutu

  • Koordinator der Practice
  • BUCUREȘTI

Raluca ist eine zertifizierte Steuerberaterin und konzentriert sich auf Mehrwertsteuer, indirekte und internationale Steuerberatung, die als Hauptsteuerberaterin bei verschiedenen Steuermandaten für die Kunden des Unternehmens tätig ist.

Sie hat einen Bachelor in Finanz- und Kapitalmärkten an der Wirtschaftsakademie Bukarest und einen LLM in internationaler Steuer vom Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Raluca veröffentlicht und trägt regelmäßig mit steuerlichen Artikeln und Expertenmeinungen zu verschiedenen Medienkanälen bei. Raluca ist Autorin des Buches "Mehrwertsteuer, von der Theorie zur Praxis", veröffentlicht im Dezember 2012 und sie ist das exklusive Mitglied für Rumänien des Europäischen Mehrwertsteuer-Clubs.