Right to deduction – Incorrect description of the goods on the invoices

Die Steuerbehörden dürfen einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug nicht mit der Begründung verweigern, dass die Eingangsrechnungen einen Fehler bei der Identifizierung der Waren enthalten, die Gegenstand der Transaktionen sind. Die Bestrafung der Nichteinhaltung formaler Bedingungen durch die Verweigerung des Vorsteuerabzugsrechts geht über das hinaus, was zur Erreichung des Ziels der ordnungsgemäßen Anwendung des Mehrwertsteuerneutralitätprinzips erforderlich ist. Die Behörden müssen auch die zusätzlichen Informationen und Unterlagen des Steuerpflichtigen berücksichtigen, um festzustellen, ob die materiellen Voraussetzungen für den Mehrwertsteuerabzug erfüllt sind.

Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige ein Änderungsdokument ausstellt, um den Fehler zu korrigieren, und dass er von seinem Lieferanten Korrekturrechnungen verlangt, solange er den Steuerbehörden die Erklärungen und Unterlagen zur Verfügung stellt, die für die Bestimmung des tatsächlichen Zwecks der Umsätze erforderlich sind (13.12.2018, C-491/18).

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Raluca Tutu

  • Koordinator der Practice
  • BUCUREȘTI

Raluca ist eine zertifizierte Steuerberaterin und konzentriert sich auf Mehrwertsteuer, indirekte und internationale Steuerberatung, die als Hauptsteuerberaterin bei verschiedenen Steuermandaten für die Kunden des Unternehmens tätig ist.

Sie hat einen Bachelor in Finanz- und Kapitalmärkten an der Wirtschaftsakademie Bukarest und einen LLM in internationaler Steuer vom Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Raluca veröffentlicht und trägt regelmäßig mit steuerlichen Artikeln und Expertenmeinungen zu verschiedenen Medienkanälen bei. Raluca ist Autorin des Buches "Mehrwertsteuer, von der Theorie zur Praxis", veröffentlicht im Dezember 2012 und sie ist das exklusive Mitglied für Rumänien des Europäischen Mehrwertsteuer-Clubs.